Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus vielen verschiedenen Bestandteilen zusammen und jeder einzelne Bestandteil wirkt sich unterschiedlich auf die aktuellen Strompreise aus. Auch wenn der Strompreis in den letzten Jahren nur leicht gestiegen ist, sehen wir aktuell (2022) einen Anstieg der durchschnittlichen Strompreise durch verschiedene externe Einflüsse. Diese machen sich in jedem der folgenden Anteile für den Verbraucher bemerkbar.

 

Arbeitspreis

Die Kosten für Strom und Gas werden in einen Grundpreis (oder Grundgebühr) und einen Arbeitspreis unterschieden. Der Arbeitspreis ist der Preis für das verbrauchte Gas oder den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde (Kilowattstundenpreis). Der Arbeitspreis setzt sich aus Beschaffungskosten, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, staatlichen Steuern und Abgaben zusammen.

Hier gilt also: Je mehr Strom oder Gas du verbrauchst um so höher sind deine Strom- oder Gaskosten. Der Arbeitspreis ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal bei der Tarifwahl. Die Stromanbieter bieten meist verschiedene Tarife mit verschiedenen Arbeitspreisen je kWh.

Bei den meisten Anbietern muss neben dem Arbeitspreis auch eine Grundgebühr gezahlt werden, sodass sich aus den beiden Anteilen dein Strompreis errechnet.

Grundpreis

Der Grundpreis ist neben dem Arbeitspreis eine Komponente der Gas- und Stromrechnung. Er bezeichnet eine monatliche pauschale Grundgebühr, die unabhängig von dem Verbrauch anfällt. Darunter fallen folgende Positionen:

  • Netzstellenbetrieb
  • Netzentgelt Grundpreis
  • Netzentgelt Messpreis
  • Administrative Aufwände

Konzessionsabgabe (auch Netznutzungsgebühr)

Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Diese Nutzungsgebühr heißt Konzessionsabgabe. Sie ist Bestandteil deines Strompreises. Im Jahr 2005 betrug die Gesamtsumme der in Deutschland gezahlten Konzessionsabgaben 3,5 Milliarden Euro. Die Konzessionsabgabe wird berechnet für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung mit Strom und Gas dienen.

Die Abgaben hängen im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde ab. Eine Weiterreichung dieser Kosten auf den Strompreis nennt man auch Umlage.

Die Konzessionsabgabe für Tarifverbraucher in Gemeinden beträgt zum Beispiel für Strom:

Anzahl Einwohner Cent pro Kilowattstunde
bis 25.000 1,32
bis 100.000 1,59
bis 500.000 1,99
über 500.000 2,39

 

Für Gas ergeben sich folgende Konzessionsabgaben am Beispiel für Verbraucher in Gemeinden:

Anzahl Einwohner Cent pro Kilowattstunde
bis 25.000 0,51
bis 100.000 0,61
bis 500.000 0,77
über 500.000 0,93

 

Je höher also die Konzessionsabgaben oder Umlage in deiner Gemeinde um so höher ist auch dein Strompreis. Es kann also sein, dass du bei einem Preisvergleich in einem anderen Postleitzahlengebiet einen anderen Strompreis angeboten bekommst.

Bruttopreis

Der Bruttopreis von Strom- und Gasprodukten hat viele Bestandteile. Zusätzlich zum Preis für die Stromerzeugung und -übertragung zahlt jeder Verbraucher Stromsteuer, Konzessionsabgaben, Entgelte für Messung und Verrechnung sowie die Mehrwertsteuer. Alles zusammen ergibt dann den Bruttopreis.

Von 100 Euro Stromkosten machen Steuern und Abgaben gut 40 Prozent aus:

  • 16 Euro Mehrwertsteuer,
  • 10 Euro Steuer,
  • 1,40 Euro gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  • Durchschnittlich 8,80 Euro als Konzessionsabgabe.

Die Konzessionsabgabe ist jedoch regional unterschiedlich.

Ökosteuer

Der Begriff "Ökosteuer" dient seit 1999 im allgemeinen Sprachgebrauch als Sammelbegriff für Steuern, die auf den Verbrauch nicht erneuerbarer Energieträger, wie zum Beispiel Benzin, Kohle oder Gas erhoben werden. Dazu zählen u.A. die Stromsteuer oder die Mineralölsteuer.

Besteuert wird allein die verbrauchte Menge. Mit der Ökosteuer soll umweltschädliches Verhalten in den Bereichen Energie und Verkehr verteuert werden, um so die Nutzung der nachhaltigen Energien zu fördern. Begrenzte, fossile Energien wie z.B. Erdöl werden langfristig einen fortlaufenden Preisanstieg erfahren. Durch die Ökosteuer wird schon heute an das immer hohe Preisniveau dieser fossilen Energien herangeführt.

Strom aus besonderen Quellen wie z.B. aus erneuerbaren Energien oder aus Mini- oder Mikro-Kraftwärmekopplungsanlagen kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Stromsteuer befreit werden, z.B. wenn das Netz ausschließlich aus erneuerbaren Quellen gespeist wird.

Des Weiteren gibt es Ausnahmeregelungen für Industriebereiche mit einem hohen Energieverbrauch. Das wiederum führt zu einer Diskussion, ob dadurch Modernisierungen und technische Innovationen, mit ökologischer Relevanz, ausbleiben. Für private Haushalte gibt es diese Ausnahmeregelungen nicht.

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Carsten

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