Kündigung - wie, wo und was du beachten musst.

Kündigen ist ganz einfach. Du kannst deinen Vertrag direkt Online kündigen. Alle Infos, Hinweise und alternative Möglichkeiten findest du in diesem FAQ.

Bevor du kündigst, lass uns doch noch einmal reden: 0221 / 78965806.

Du ziehst um? Dann kannst du deinen Vertrag auch einfach mitnehmen. Nutze dazu einfach unseren Umzugsservice.

  • Wo kann ich meinen Vertrag kündigen?
  • Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
  • Was passiert, wenn ich kündige aber keinen neuen Vertrag abschließe

 

 

Wo kann ich meinen Vertrag kündigen?

Egal ob Strom, Gas oder Wärmestrom. Du kannst deinen Vertrag schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende kündigen. Nutze dazu unser Online-Formular.

Aber bevor du kündigst lass uns doch noch einmal reden.
Ruf uns an unter: 0221 / 789 658 06.

Wenn du demnächst umziehst, kannst du deinen Stromvertrag auch einfach mitnehmen. Dafür bieten wir dir den Umzugsservice an.

Deinen Umzug kannst du uns auch einfach in deinem Kundenportal melden. Log' dich dafür im Kundenportal ein, klick' auf ,,Meine Daten'' und melde deinen Umzug.


Alternativ kannst du deine Kündigung auch in Textform an folgende Adresse schicken:

E WIE EINFACH GmbH
Postfach 180361
39030 Magdeburg
kundenbetreuung@e-wie-einfach.de

Die Kündigungsfristen für die einzelnen Tarife kannst du den AGB entnehmen.

Hast du sonst noch Fragen, dann kannst du gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

 

 

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

  1. Preisanpassungen

Du hast immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn du eine Preisanpassung von deinem Energieanbieter bekommst. Dies gilt sowohl wenn der Preis steigt, als auch wenn er fällt. Wichtig: du musst in diesem Fall selbst bei deinem Energieversorger kündigen. Das Sonderkündigungsrecht kann nicht in deinem Auftrag ausgesprochen werden.

  1. Todesfall

Das Sonderkündigungsrecht besteht ebenfalls, wenn der oder die Vertragsnehmer/-in verstorben ist und die Verbrauchsstelle (z.B. Wohnung oder Haus) nicht vom Erben übernommen wird.

  1. 24 Monate Vertragslaufzeit

Hast du einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen, dein zweiwöchiges Widerrufsrecht ist abgelaufen und deine Belieferung ist noch nicht gestartet, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht, bis deine Belieferung gestartet ist.

  1. Umzug

Sofern wir die Fortsetzung des Liefervertrages am neuen Wohnsitz/an der neuen Unternehmensadresse zu den bisherigen Vertragsbedingungen nicht anbieten, bist du zu einer außerordentlichen Kündigung deines bisherigen Liefervertrages berechtigt.
Bei einem Umzug kannst du aber auch einfach deinen Strom- und Gasvertrag mitnehmen. Erfahre mehr zu diesem Service unter https://www.e-wie-einfach.de/umzugsservice.
Du kannst deinen Umzug auch direkt im Kundenportal erfassen. Wenn du eingeloggt bist, gehe auf auf deinen Vertrag und wähle dann Umzug aus.

 

Wie ist der Ablauf bei einer Sonderkündigung?

Um von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen hast du folgende Kontaktmöglichkeiten zu unserem Service Team:


Wir prüfen umgehend deine Anfrage und bearbeiten deine Kündigung, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

 

Was passiert mit meinem Bonus bei einer Sonderkündigung?

Wenn du dein Sonderkündigungsrecht wahrnimmst, weil du von uns ein Preisanpassungsschreiben erhalten hast, bekommst du deinen Bonus anteilig ausgezahlt.
Falls du umziehen und deshalb dein Sonderkündigungsrecht geltend machen möchtest, erhältst du keinen Bonus.


Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Sonderkündigung?

Wir senden wir dir zum Ende deines Vertrags eine Schlussrechnung zu. Hierfür informiert uns dein Netzbereiber über den Zählerstand zu dem Kündigungszeitpunkt. Weist die Schlussrechnung ein Guthaben auf, erstatten wir dir den Betrag. Sollte der Rechnungsbetrag über den bereits gezahlten Abschlägen liegen, resultiert aus der Differenz eine Forderung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

Du findest die Bedingungen zu deinem Sonderkündigungsrecht auch in den AGB.

 

 

Was passiert, wenn ich kündige und keinen neuen Vertrag abschließe?

Zunächst einmal ist es schade, dass du deinen Vertrag bei uns kündigen möchtest. Bevor du dies machst, lass' uns doch bitte noch einmal reden. Rufe uns gerne an unter: 0221 / 789 658 06.

Wenn du dies nicht möchtest, kannst du deine Kündigung über das Online-Formular einreichen oder in Textform an uns schicken. Hier findest du weitere Informationen zum Thema "Kündigung".

Falls du dich dafür entscheidest, deinen Vertrag bei uns zu kündigen, übernimmt der neue Anbieter deiner Wahl oder dein örtlicher Grundversorger die Versorgung.
Bitte beachte, dass die Preise deines neuen Anbieters höher sein können als dein aktueller Tarif bei E WIE EINFACH.

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