Nebenkosten im Haushalt

Nebenkosten werden als Vorauszahlung geleistet und sind laut Mietvertrag bindend. Dabei setzt sich der Betrag aus mehreren Komponenten zusammen. Schwankungen entstehen vor allem bei den großen Beiträgen: den Kosten für Warmwasser und Heizung. Beim Strombezug gilt es, genau hinzuschauen.

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Nebenkosten werden im Voraus bezahlt: Welche Posten gehören dazu?

Die Nebenkosten vereinen die üblichen Kostenfaktoren, die der Unterhalt einer Mieteinheit erfordert. Zusammen mit der Grundmiete ergeben sie die Miete.

Neben der Versorgung mit Wärme gehören vor allem

  • Müllabfuhr
  • Wasser
  • Entwässerung
  • Beleuchtung
  • Hausmeisterservice

zum Umfang der monatlich anfallenden Nebenkosten.

Eine Zahlung bzw. die Höhe des Betrags und der Berechnungsschlüssel – wie Fläche, Personenzahl oder Anzahl der Mietparteien – sind im Mietvertrag festgelegt und durch das Mietrecht geregelt. Private Absprachen oder individuell ausgehandelte Summen zwischen Mieter und Vermieter sind unüblich. Im Gegenzug zur Zahlungsverpflichtung des Mieters erstellt der Wohnungseigentümer eine akkurate Abrechnung über die tatsächlich angefallenen Kosten, die sogenannte Nebenkostenabrechnung. Diese Bilanz betrifft das vergangene Jahr und kann unter Umständen eine Nachzahlung mit sich bringen. Ebenso realistisch ist es, dass du Geld zurückerhältst – zumal bei einer sparsamen Haushaltsführung. Entscheidend bei jeder Abrechnung: Was dir als Mieter konkret in Form der Nebenkosten in Rechnung gestellt wird, ist als Betriebskosten zu deklarieren. Darunter fallen lediglich die Aufwendungen zum Betrieb oder zum Unterhalt der Immobilie. Eine Instandhaltungsrücklage, mit der Sanierungen durchgeführt werden, ist alleine Sache des Vermieters.

 

Nicht alles fällt unter die Nebenkosten

Nur in Ausnahmefällen, wenn von beiden Seiten vereinbart, umfassen die Nebenkosten auch die Stromversorgung der Wohnung. Der Vorzug eines exklusiven Vertrags mit dem Stromanbieter besteht für Mieter vor allem im daraus resultierenden Handlungsspielraum. Je nach Verbrauch bestimmst du Anbieter und Vertragslaufzeit und erhältst die Abrechnung auch direkt, ohne die jährliche Kostenaufstellung deines Vermieters abwarten zu müssen. Würde ein Eigentümer den Strom pauschal abrechnen lassen und entsprechend gleichmäßig auf alle Mieter umlegen, benachteiligte das umgehend den persönlichen Umgang mit der Ressource Strom. Das Energiesparen verkäme so zur kaum noch steuerbaren Angelegenheit. An diesem Punkt schafft der Mietvertrag Klarheit und unterscheidet zwischen Wohnungs- und Allgemeinstrom. Kosten für Letzteren entstehen durch die Beleuchtung des Treppenhauses oder der Tiefgarage – also überall dort, wo du als Mieter außerhalb deiner Wohnung auf eine Stromversorgung angewiesen bist. Bei Reparaturarbeiten oder Ausbauten der Wohnsubstanz muss wiederum alleine der Eigentümer zahlen. Grundsätzlich erhöhen sich mit zunehmender Quadratmeterzahl auch die Nebenkosten der Immobilien. Darüber hinaus spielt die Qualität der Ausstattung eine wesentliche Rolle. Gerade ein Aufzug verursacht in Betrieb und Wartung hohe Kosten, die in den Nebenkosten zu Buche schlagen und von allen getragen werden müssen.

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Carsten

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