Habe ich nach dem Vertragsabschluss ein Widerspruchsrecht bzw. ein Widerrufsrecht?
Als Privatkundin oder -kunde hast du das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die 14 Tage Widerrufsfrist beginnen erst, wenn du das Begrüßungsschreiben von uns erhalten hast. Zur Ausübung des Widerrufs genügt ein Brief, ein Anruf, ein Fax oder eine E-Mail. Unsere Kontaktdaten lauten:
E WIE EINFACH GmbH
Postfach 180361
39030 Magdeburg
Telefon: 0221-78965800
Telefax: 0221-78965804
E-Mail: widerruf@e-wie-einfach.de
Du kannst für deinen Widerruf unser Musterformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Bei Fragen oder Problemen kannst Du dich auch ganz einfach von uns zurückrufen lassen. Verwende hierfür unser Rückrufformular.
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Wie wird Wärmestrom gemessen?
Wärmestrom kann auf drei verschiedene Arten gemessen werden.
1. Es erfolgt eine gemeinsame Messung mit 1 Zähler und 2 Zählwerken. Über den Doppeltarifzähler (DTZ) werden Hochtarif (HT) - und Niedertarif (NT) - Mengen getrennt erfasst. Der Haushaltstrom wird zusammen mit der Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung über einen Zähler gemessen.
2. Es erfolgt eine getrennte Messung mit 2 ...
Was passiert, wenn mein tatsächlicher Strom- oder Gasverbrauch anders ausfällt, als bei Vertragsabschluss angegeben?
Am Ende des Verbrauchsjahres erhältst du eine exakte Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte die Verbrauchsabrechnung mit einem Guthaben zu deinen Gunsten enden, überweisen wir dir den entsprechenden Betrag zurück. Alternativ bitten wir dich, den ausstehenden Betrag per Überweisung zu begleichen. Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, buchen wir den Betrag von deinem Konto ab.
Zudem ...
Mein tatsächlicher Jahresverbrauch an Strom lag unter dem Mindestverbrauch. Was passiert nun?
Bei einigen unserer Stromtarife besteht ein Mindestverbrauch von 500 kWh pro Jahr. Details findest du in den Tarifdetails bei der Preisberechnung. Durch den Mindestverbrauch können wir dir diese Tarife im Allgemeinen günstiger anbieten als andere. Wenn dein Tarif einen Mindestverbrauch hat und du diesen nicht genutzt hast, müssen wir dir daher dennoch den Preis für den Mindestverbrauch in ...
Was sind die Voraussetzungen für die Nutzung des MeinWärmestromTarifs?
Für den MeinWärmestromTarif müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte prüfe daher, ob die folgenden Punkte für dich zutreffen: ...
- der Netzbetreiber hat die Belieferung nach Temperaturlastprofilen zugelassen
- an deiner Verbrauchsstelle ist eine Wärmepumpe mit getrennter Messung (entweder Eintarifzähler oder Doppeltarifzähler) installiert
- deine Jahresabnahmemenge ist kleiner als 100.000 kWh
Welche Geräte kann ich über den MeinWärmestromTarif mit Strom versorgen?
Du kannst eine Wärmepumpen (mit getrennter Messung) mit Strom versorgen.