Ich bin zu E WIE EINFACH gewechselt. Wieso erhalte ich immer noch Abschlagsforderungen von meinem alten Versorger?

Dein Versorger ist berechtigt dir Abschlagsforderungen zu stellen, solange das Vertragsverhältnis noch besteht.

Sofern wir die Kündigung für dich übernommen haben, erhalten wir von deinem alten Versorger eine Kündigungsbestätigung. Sobald diese vorliegt, senden wir dir ein Begrüßungsschreiben mit allen abrechnungsrelevanten Daten wie z.B. Abschlagshöhe und Fälligkeiten. Zum bestätigten Datum starten wir deine Belieferung. Bis dahin bitten wir dich, weiterhin den Zahlungsaufforderungen deines Versorgers nachzukommen, damit es zu keinem Versorgungsausfall kommt.

Sobald du Kundin oder Kunde bei E WIE EINFACH bist, wird dir dein alter Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden.

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