Wann geht das Wunschprodukt in mein Eigentum über?
Der Eigentumsübergang an dem Wunschprodukt erfolgt nach Ablauf der im Vertrag genannten Laufzeit. In der Regel ist dies identisch mit der Mindestvertragslaufzeit deines Energievertrags oder bei früherer Vertragsbeendigung nach Zahlung des anteiligen Kaufpreises.