Was muss ich beim Einbau von modernen und intelligenten Messeinrichtungen beachten?

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Deutschland ist der Einbau intelligenter Messsysteme für Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh vorgesehen. Liegt dein Verbrauch unter dieser Grenze, ist der Einbau optional. Das Gesetz bietet Flexibilität für Kunden, deren Verbrauch nahe an dieser Grenze liegt. Mehr Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesnetzagentur.

Moderne Zähler sollen in den kommenden Jahren zunehmend analoge Zähler ersetzen.

Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind noch nicht in unserem Angebotspreis enthalten und werden von deinem grundzuständigen Messstellenbetreiber im Rahmen einer separaten Vertragsbeziehung direkt zwischen dir und diesem erhoben. Der grundzuständige Messstellenbetreiber wird dich rechtzeitig vor Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems über die Details informieren. Ab dem Einbauzeitpunkt berechnen wir für den Messstellenbetrieb selbstverständlich keine Kosten mehr.

Unser Tipp: Preise vergleichen.

Du kannst den Messstellenbetreiber bei Bedarf einfach wechseln. Vergleiche die Preise deines grundzuständigen Messstellenbetreibers mit den Preisen anderer Anbieter.

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